… für Tanzkurse und Workshops:
- Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Honorars. Für versäumte Stunden kann keine Rückzahlung erfolgen.
- Das Kurshonorar ist zum 1.Unterrichtstag in bar oder vorab per Überweisung zu entrichten.
- Versäumte Stunden können in einem der parallellaufenden Kurse (wenn vorhanden) derselben Saison, auch an einem anderen Standort, nachgeholt werden. (ausgenommen Workshops)
- Ein Widerruf des geschlossenen Vertrags ist gemäß §312 Abs.2 Nr.9 BGB nicht möglich.
- Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- In Ausnahmefällen kann der Kurs an einen anderen Kurs-/Standort verlegt werden.
… für fortlaufende Tanzkurse, Clubs, Tanzkreise u.ä.:
- Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Honorars.
- Das Honorar wird fortlaufend per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
- Bei Rücklastschriften berechnen wir die uns entstandenen Bankgebühren.
- Bei Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats sind die monatlichen Beträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig.
- Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt. An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt. In den Schulferien legen wir nur kurze Unterrichtspausen ein. Die Flatrate berechtigt zur Teilnahme an Kursen, welche nicht durch Vollzahler ausgebucht sind.
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum 1.März, 1.Juni, 1.September oder 1.Dezember dem Vertragspartner per Brief oder E-Mail gekündigt werden.
- Ein Widerruf des geschlossenen Vertrags ist gemäß §312 Abs.2 Nr.9 BGB nicht möglich.
- Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- In Ausnahmefällen kann der Kurs an einen anderen Kurs-/Standort verlegt werden.
- Bei Unterrichtsausfall aufgrund höherer Gewalt werden Kursgebühren nicht erstattet.